Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes liefert ihren ersten Bericht an den Deutschen Bundestag. Im Vordergrund steht dabei die Mehrfachdiskriminierung: In ihren Empfehlungen an den Gesetzgeber schlägt sie vor, den Aspekt mehrdimensionaler Diskriminierung bei Gerichtsprozessen bei der Höhe der Entschädigungen angemessen zu berücksichtigen.